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Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Un­ter­neh­mensleiter (persönliche D&O)

Alles wichtige über die Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­cherung für Un­ter­neh­mens­leiter (persönliche D&O)
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Ver­mögens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Un­ter­neh­mens­leiter (persönliche D&O)

Als Leiter eines Unternehmens, als Aufsichtsrat oder Manager tragen Sie persönlich Ver­antwortung für Ihre beruflichen Entscheidungen. Im Schadensfall haften Sie daher ge­ge­be­nen­falls auch persönlich für Ihre Entscheidungen. Das gilt nicht nur für wissentliche Pflichtverletzungen, sondern auch bei Fahrlässigkeit. Der richtige Versicherungsschutz sorgt jedoch dafür, dass sich berufliche Fehlentscheidungen nicht auf Ihr Pri­vat­ver­mögen auswirken.

Wozu eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Un­ter­neh­mens­leiter: Welche Mög­lich­keiten gibt es?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie sich als Unternehmensleiter gegen Fehl­ent­schei­dungen absichern kön­nen:

Die Unternehmens-D&O ist eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­versicherung. Diese Ver­sicherung wird von einem Un­ter­nehmen für seine Füh­rungs­kräfte ab­ge­schlos­sen. Die Ver­si­che­rungssumme steht dabei allen versicherten Per­sonen zur Ver­fü­gung. Wenn ein Schaden eintritt, muss zu diesem Zeit­punkt Ver­sicherung­sschutz bestehen (claims-made-Prinzip).

Die persönliche D&O-Ver­si­che­rung ist eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht, die Ihnen per­sönlichen Schutz bietet. Das heißt die Versicherungssumme steht nur Ihnen selbst zur Ver­fügung und das für den Zeit­punkt der begangenen Pflicht­verletzung. Es ist hierbei un­er­heblich, wann der Schaden ein­tritt (Verstoß-Prinzip).

Beide Versicherungsformen können parallel abgeschlossen werden. Wenn Ihr Un­ter­neh­men eine Unternehmens-D&O für seine Manager abgeschlossen hat, können Sie sich zusätzlich noch privat ab­si­chern. Die Deckung der Un­ter­neh­mens-D&O geht dabei vor.

Vorteile der Unternehmensleiterdeckung

Persönliche Kontrolle über die Ver­si­che­rung bei allen Man­daten des Ver­si­che­rungs­neh­mers
Unbegrenzte Nachhaftung
Jährliche Deckungs­summen-Aggregate
Mitversicherung der ge­samt­schuldnerischen Haftung
Cyber-Drittschäden
Zeichnung auf Basis per­sön­licher Daten, keine um­fang­reichen Fragen zur Un­ter­neh­mens­bilanz und Ei­gen­tums­verhältnissen
Dynamische Prämienkalkulation, je nach Risiko
Wahlmöglichkeit der Abwehr im Schadenfall
Geringer fester Selbst­behalt von lediglich 1.000.- €
Versicherungsnehmer ist im­mer die versicherte Person, somit ist der Ver­si­che­rungs­vertrag in der vollen Kontrolle der versicherten Person

Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Unterneh­mens­leiter: Was ist ver­sichert?

Versicherungen für Unter­neh­mens­leiter bieten Schutz bei

Schadenersatzansprüchen, die das eigene Unternehmen gegen den Ge­schäfts­füh­rer oder Manager geltend macht (z. B. bei Umsatzeinbußen durch falsche Ent­schei­dungen)
Schadenersatzansprüchen durch Dritte (z. B. durch Mit­arbeiter, Kunden oder Lie­fer­anten)

Die persönliche D&O-Versicherung schützt Sie als Unternehmensleiter zusätzlich u. a. gegen

Schäden, die erst nach Ihrem Austritt aus dem Unternehmen auftreten (z. B. durch Pensionierung)
Schäden, die bei einem In­sol­venz­ver­fahren entdeckt werden können

Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Unter­neh­mens­leiter: Was kos­tet sie?

Bei Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung sollten Sie sich überlegen, wie hoch Ihr per­sön­liches Risiko im Schadensfall ist und die Versicherungssumme so wählen, dass dieses persönliche Risiko abgedeckt ist. Sie sollten sich zudem überlegen, ob eine Rück­wärts­ver­sicherung, also die Versicherung von Schäden, die vor dem Abschluss der Ver­si­cherung entstanden sein könnten, für Sie wichtig sein kann.

Die Unternehmens­leiter­haft­pflicht­versicherung lässt sich individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Wünsche zuschneiden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

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